Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
  2. Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Über die Dauer der Veranstaltung bleibt der Reiter/Fahrer/Besitzer des Pferdes Tierhüter im Sinne des § 834 BGB.
  3. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen aus Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind. Die Reiter/Fahrer/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder ihre Helfer ausgelöst werden.
  4. Die Reiter/Fahrer sind dem Tier- u. Naturschutzgesetz verpflichtet und beachten die geltenden Gesetze (Natur, Tierschutz-, Wald- u. Landschaftspflegegesetz, STVO usw.).
  5. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
  6. Zugelassen sind anbindesichere, geländesichere Pferde und Ponys deren Gesundheit, Kondition und Ausbildungsstand den Anforderungen entsprechen. Die teilnehmenden Pferde/Ponys müssen, wenn in der Ausschreibung nichts anderes genannt, mindestens 5-jährig sein. Die Pferde/Ponys dürfen keine unerwünschten Angewohnheiten besitzen, die die Gruppe gefährden (Schlagen, Beißen, Durchgehen).
  7. Laktierende Stuten dürfen nicht teilnehmen, Hengste, Handpferde und Hunde nur nach Absprache.
  8. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an der Veranstaltung teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.
  9. Die Ausrüstung von Pferd und Reiter kann beliebig gewählt werden, muss aber zweckentsprechend und verkehrssicher sein. Atembeengende Zäumung ist nicht erlaubt, der Missbrauch von Sporen und/oder Gerte führt zum Ausschluss.
  10. Dem Veranstalter ist es vorbehalten, ein Pferd wegen nicht passender Ausrüstung, mangelnder Kontrolle durch den Teilnehmer oder gesundheitlicher Risiken für sich oder andere Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt auf Kosten des Teilnehmers.
  11. Jeder Reiter sollte einen Helm tragen. Wer ohne Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche daraus resultierende Folgen eines möglichen Unfalls. Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren müssen bei Veranstaltungen mit Pferd eine Schutzkappe nach gültiger DIN-Norm tragen.
  12. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.
  13. Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer oder Besucher nach erfolgloser Abmahnung mit sofortiger Wirkung von einer Veranstaltung auszuschließen (Platzverweis). Der Bundessportwart kann bei wiederholten Platzverweisen bundesweite Veranstaltungssperren von jeweils bis zu einem Jahr verhängen. Platzverweise und Veranstaltungssperren können in einer gesonderten Kartei erfasst werden. Zu den Einzelheiten wird auf die Satzung des Bundesverbandes der VFD §7 und die Strafordnung des Bundesverbandes der VFD (StrafOBV) verwiesen.  
  14. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform, die Ausschreibung der Veranstaltung beinhaltet die speziellen Veranstaltungsbedingungen. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.  
  15. Nennungen müssen auf dem vorgesehenen Formular bis Nennungsschluss (Poststempel) eingehen. Es werden nur Nennungen mit gleichzeitiger Zahlung des Nenn- bzw. Startgeldes bzw. der in der Ausschreibung genannten Anzahlung entgegengenommen. Das Nenngeld ist per Überweisung mit
  16. Angabe der Veranstaltung und des Teilnehmers auf das in der Ausschreibung genannte Konto zu zahlen.  
  17. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss wird die Anzahlung nicht zurückerstattet, kann jedoch auf einen Ersatzteilnehmer übertragen werden. Näheres dazu (z.B. weitere Kosten) regeln die in der Ausschreibung genannten speziellen Veranstaltungsbedingungen.  
  18. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ausfallen zu lassen, in diesem Fall werden die Anzahlungen zurückerstattet.  
  19. Mit meiner Unterschrift erkläre ich ausdrücklich, dass ich im Jahr der Veranstaltung kein bezahlter Sportler im Sinne des §67a Abs. 3 Abgabeordnung (AO) bin. Mir ist bekannt, dass ich andernfalls nicht startberechtigt wäre.
  20. Alle bei der Anmeldung erhobenen Daten werden zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet. Es werden keine Daten weitergegeben.